Der Wandel hat begonnen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Stadtrat wurde am 19.12. über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer abgestimmt. Das Thema ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. Deswegen möchte ich einiges dazu erklären. Die gute Nachricht vorab: es gibt keine Erhöhung der Hebesätze. Diese bleiben auf dem bisherigen Niveau. Wenn sich für Sie Veränderungen in Ihrer Steuerlast ergeben, liegt das am Messbetrag, den das Finanzamt festlegt. Im Zweifel, können Sie dagegen natürlich in Widerspruch gehen.
Momentan liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 420 – das ist genau der Wert, den auch das Land Sachsen als sogenannten Nivellierungshebesatz vorgibt.
Die Stadtverwaltung hat berechnet, dass ein Hebesatz von 400 aufkommensneutral wäre, also dass die Einnahmen aus der Grundsteuer gleich blieben.
Aber hier kommt das Problem: Wenn unser Hebesatz unter dem vom Land festgelegten Nivellierungshebesatz von 420 liegt, rechnet uns das Land bei den Schlüsselzuweisungen (das sind Gelder, die die Stadt vom Land bekommt) Einnahmen an, die wir gar nicht tatsächlich haben. Denn bei den Schlüsselzuweisungen geht das Land davon aus, dass wir mindestens den Nivellierungshebesatz ansetzen. Der Unterschied von 400 zu 420 macht für den Einzelnen ca. 5 Prozent aus. Für die Stadt würde ein Wert von 400 ca. 60.000 EUR weniger Einnahmen bedeuten.
Deshalb habe ich mich entschieden, für die Beibehaltung des Hebesatzes von 420 zu stimmen.
In Zeiten knapper Kassen bei Kommunen, Landkreisen und Land ist es wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe verständlich machen. Wenn Sie dazu Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich gern bei mir. Vielen Dank!